Für ein einwandfreies Funktionieren einer Lüftungsanlage müssen die Volumenströme richtig eingestellt werden, d. h. jeder Luftauslass soll nur die Luftmenge bekommen, die der Kanalnetzberechnung entspricht. Außerdem ist der pneumatische Abgleich (PA) nicht nur nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C – ATV DIN 18379 vorgeschrieben, sondern auch Grundvoraussetzung für eine effizient arbeitende Anlage.
Natürlich gehört diese Leistung in den Rahmen der Einregulierungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage. Über die Einregulierung muss ein Inbetriebnahmeprotokoll ausgefertigt werden.
Der pneumatische Abgleich sollte möglichst unter den Betriebsbedingungen durchgeführt werden. Also unter den Bedingungen, die bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden bzw. wenn der Betreiber eingezogen ist.